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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. C-604/10
    EU-Richtlinie 96/9/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass Spielpläne von Fußball-Ligen urheberrechtlich nicht geschützt sind. Die geistigen Anstrengungen und die Sachkenntnis, die für die Erzeugung der Daten aufgewandt würden, seien für die Feststellung, ob die Datenbank urheberrechtlich geschützt sei, unerheblich. Ebenso sei es gleichgültig, ob die Auswahl oder Anordnung der Daten beinhalte, dass diesen eine „wesentliche Bedeutung hinzugefügt“ werde. Nach Auffassung des EuGH könne der bedeutende Arbeitsaufwand und die bedeutende Sachkenntnis, die für die Erstellung der Datenbank erforderlich seien, als solche einen urheberrechtlichen Schutz nicht rechtfertigen, wenn durch sie keinerlei Originalität bei der Auswahl oder Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Daten zum Ausdruck komme. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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