Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Karlsruhe: Bei kostenlosen Online-Spielen ist die jederzeit mögliche sofortige Kündigung rechtmäßigveröffentlicht am 5. September 2012
AG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2012, Az. 8 C 220/12
§§ 307 ff BGBDas AG Karlsruhe hat entschieden, dass bei einem grundsätzlich kostenlosen Online-Spiel (Registrierung, Download und Teilnahme ohne Kosten) eine per AGB festgelegte jederzeit mögliche sofortige Kündigung rechtmäßig ist. Der Kläger, dessen seit 2 Jahren bespielter Account aufgrund von Unregelmäßigkeiten beim Erwerb der Spielwährung permanent gesperrt wurde, habe keinen Anspruch auf Reaktivierung des Accounts. Der unentgeltliche Spielenutzungsvertrag könne, da eine bestimmte Laufzeit nicht festgelegt worden sei, jederzeit von beiden Seiten, auch ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden. Der Kläger habe auch keinen Anspruch auf Abschluss eines neuen Spielenutzungsvertrages. Zum Volltext der Entscheidung: