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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2012, Az. 8 C 220/12
    §§ 307 ff BGB

    Das AG Karlsruhe hat entschieden, dass bei einem grundsätzlich kostenlosen Online-Spiel (Registrierung, Download und Teilnahme ohne Kosten) eine per AGB festgelegte jederzeit mögliche sofortige Kündigung rechtmäßig ist. Der Kläger, dessen seit 2 Jahren bespielter Account aufgrund von Unregelmäßigkeiten beim Erwerb der Spielwährung permanent gesperrt wurde, habe keinen Anspruch auf Reaktivierung des Accounts. Der unentgeltliche Spielenutzungsvertrag könne, da eine bestimmte Laufzeit nicht festgelegt worden sei, jederzeit von beiden Seiten, auch ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden. Der Kläger habe auch keinen Anspruch auf Abschluss eines neuen Spielenutzungsvertrages. Zum Volltext der Entscheidung:

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