Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Konzertkarten dürfen die Markennamen der Veranstaltungen benutzt werdenveröffentlicht am 10. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.11.2013, Az. 6 U 177/13
§ 23 Nr. 2 MarkenG; § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat ein Urteil des LG Frankfurt (hier) bestätigt, dass es weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht verstößt, wenn ein Unternehmer für ein Gewinnspiel Konzertkarten auslobt und im Rahmen dessen die Marken nennt, unter denen das Konzert geschützt ist. Die Benutzung der fremden Marke sei gerechtfertigt, wenn diese zurückhaltend dargestellt werde. Eine Irreführung über ein nicht gegebenes Sponsoring liege nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Eintrittskarten dürfen die geschützten Namen der jeweiligen Veranstaltungen genannt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2013, Az. 3-10 O 42/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass weder eine unlautere Irreführung noch eine Markenverletzung vorliegt, wenn ein Unternehmen Tickets für Veranstaltungen im Rahmen eines Gewinnspiels verlost und dabei die (markenrechtlich geschützten) Namen der Veranstaltungen nennt. Die reine Bezugnahme auf die Existenz der Veranstaltungen sei zulässig und die Beklagte gebe sich dadurch nicht als Sponsor oder Veranstalter der in Bezug genommenen Ereignisse aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Zum Verbot des Kaufpreis-Sponsorings bei dem Erwerb von preisgebundenen Büchernveröffentlicht am 8. November 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 164/11
§ 9 BuchPrGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Internet-Versandbuchhändler beim Verkauf von Büchern keine Zuzahlungen von Drittunternehmen anrechnen darf. Bei dem Versandbuchhändler konnte man Bücher kaufen, die zehn Prozent unterhalb des gebundenen Preises angeboten wurden, der Rest des Kaufpreises sollte von Sponsoren gestiftet werden. Der Senat sah in derartigen Rabatten gegenüber den Käufern unzulässige Vorteile im Preiskampf mit Konkurrenten. Urteile ähnlichen Inhalts zum Verbot von Gutschein- und Sponsoringmodellen im Buchhandel sollen nach Erklärung des Klägers die Entscheidungen OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.07.2012, Az. 11 U 20/12 und OLG Bamberg, Urteil vom 11.07.2012, Az. 3 U 62/12 sein. Vgl. auch die Entscheidung des LG Berlin (hier) und die weitere Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (hier).
- OLG Düsseldorf: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Werbung „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ / Der Intelligenzquotient des durchschnittlichen Verbrauchersveröffentlicht am 25. Oktober 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2010, Az. I-20 U 108/09
§§ 3; 5 UWGDas OLG Düsseldorf hat einer Krankenkasse verboten, mit dem Hinweis „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ zu werben. Die Werbung, so der Senat, erwecke den sachlich nicht zutreffenden Eindruck, dass zumindest ein erheblicher Teil der gesetzlich versicherten Mitglieder der deutschen Olympiamannschaft bei der beklagten Krankenkasse versichert sei. Verbraucher könnten der Annahme unterliegen, man hätte die Möglichkeit, einem „exklusiveren Zirkel“ anzugehören, was falsch sei. Was wir davon halten? (mehr …)