Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Vertrieb eines Pulvers aus Sporen eines ungenießbaren Pilzes ohne Zulassung ist rechtswidrigveröffentlicht am 19. Oktober 2011
OLG Köln, Urteil vom 15.07.2011, Az. 6 U 192/10
§ 4 Nr. 11 UWG; Art. 1 NFVDas OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb eines „Ling Zhi Pilz Sporenpulvers 100%“ als Nahrungsergänzungsmittel ohne Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung rechtswidrig ist. Neuartige Lebensmittel müssten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zunächst geprüft werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürften. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Neuartig seien Lebensmittel immer dann, wenn sie bis zum Inkrafttreten der Verordnung in der Europäischen Union noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden seien. Auch dieses Erfordernis sei hinsichtlich des Pilzpulvers erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung: