IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Februar 2015

    OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014, Az. 6 U 57/14
    § 97 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass im Urheberrecht der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person weiterhin für Urheberrechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann neben der GmbH. Ein Beklagter hatte sich darauf berufen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 2014, 883 – Geschäftsführerhaftung) eine Haftung der Organe einer juristischen Person nicht mehr ohne weiteres angenommen werden könne. Hierbei, so der Senat, werde aber übersehen, dass diese Entscheidung die Haftung für Wettbewerbsverstöße betreffe und damit begründet worden sei, die mit der Störerhaftung begründete weitergehende Haftung werde seit einiger Zeit im Wettbewerbsrecht nicht mehr angewendet. Auf den Bereich des Urheberrechts – in dem die Störerhaftung nach wie vor angewendet werde, da hier, anders als im Wettbewerbsrecht, die Verletzung absoluter Rechte in Rede stehe (BGH, GRUR 2012, 304 Tz. 49 – Basler Haar-Kosmetik) – lasse sich die Entscheidung daher nicht übertragen. Ein weiterer Aspekt der Entscheidung wird hier besprochen (OLG Köln: Zur Auskunftserteilung bei Nutzung eines fremden Fotos bei ebay.de). Zum Volltext der Entscheidung:


    Fotoklau bei eBay

    Benötigen Sie fachanwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung oder einstweiligen Verfügung wegen der urheberrechtswidrigen Nutzung eines fremden Fotos? Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Urheberrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


    (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. November 2013

    KG Berlin, Urteil vom 25.02.2013, Az. 24 U 58/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG,
    § 13 UrhG, § 16 UrhG, § 19?a UrhG, § 72 Abs.1, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass es keinen Rechtssatz des Inhalts gibt, dass der Geschäftsführer einer GmbH oder einer sonstigen Gesellschaft für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft begangenen und dieser zuzurechnenden Schutzrechtsverletzungen stets auch ohne Feststellung einer persönlichen Verantwortlichkeit als Täter auf Schadensersatz haftet. Ein solcher Rechtssatz sei in der Rechtsprechung des BGH gerade nicht anerkannt. Zitat:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hannover, Urteil vom 08.04.2008, Az. 18 O 23/06
    §§ 138, 242 BGB; 6 Abs. 2 AVBAS

    Das LG Hannover hat entschieden, dass es einem Fußballverein nicht per Satzung des übergeordneten Verbandes untersagt werden kann, Werbung auf den Hosen der Fußballspieler anzubringen. Die Klausel „(1) Als Werbefläche dienen ausschließlich die Vorderseite und ein Ärmel im Oberarmbereich des Trikots. (2) Werbung auf anderen zur Spielkleidung gehörenden Ausrüstungsgegenstände ist verboten“ in den allgemeinverbindlichen Vorschriften sei unwirksam. Dieses Verbot der Werbung auf Spielerhosen stelle eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs dar, weil der Kläger daran gehindert sei, in dem von ihm angestrebten Ausmaße auch während des Spielbetriebs Werbung zu betreiben und dadurch Einnahmen zu erzielen. Grundsätzlich sei jede fremdbestimmte und gesteuerte Beeinträchtigung des freien unternehmerischen Entschlusses, in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmern zu agieren, als unzulässige Beschränkung des Wettbewerbes aufzufassen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I