Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Koblenz: Fitnessstudio darf nicht ohne weiteres in AGB bestimmen, dass „Teilbereiche“ des Studios aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werdenveröffentlicht am 14. Januar 2014
LG Koblenz, Urteil vom 19.12.2013, Az. 3 O 205/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 314 BGB, § 626 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 5 UKIaGDas LG Koblenz hat entschieden, dass ein Fitnessstudio nicht ohne weiteres in seinen AGB bestimmen kann, dass Besucher videoüberwacht werden. Das Fitnessstudio hatte u.a. bestimmt: „In den FitnessKing Clubs werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. … Das Mitglied stimmt einer dauerhaften Kameraüberwachung durch FitnessKing zur Sicherheitserhöhung zu.“ Hiergegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)