Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Freiburg: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn eine Stadt nur das stadteigene Beerdigungsinstitut beauftragtveröffentlicht am 16. Januar 2015
LG Freiburg, Urteil vom 26.09.2014, Az. 12 O 150/13
§ 31 Abs. 2 BestattG BW; § 3 UWG, § 5 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine Stadt nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn sie ausschließlich das stadteigene Beerdigungsinstitut beauftragt, selbst wenn es in der Stadt noch weitere private Beerdigungsunternehmen gibt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Darf sich ein privater Energieversorger „Stadtwerke“ nennen?veröffentlicht am 6. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2011, Az. 6 U 277/10
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Firmenbestandteil „Stadtwerke“ bei einem privaten Energieversorger grundsätzlich zu einer Irreführung des Verkehrs führen kann, da dieser den Eindruck vermittelt erhält, dass es sich um ein kommunales Unternehmen handelt. Im vorliegenden Verfahren wurde ein Wettbewerbsverstoß jedoch ausgeschlossen, da das fragliche Unternehmen 1. bereits seit 35 Jahren privat sei, 2. das Unternehmen sich nur auf dem Gebiet der fraglichen Gemeinde betätige und 3. auf die Zugehörigkeit zu einem privaten Konzern in der Werbung „Stadtwerke X – ein Unternehmen der …„ hingewiesen werde. Unter diesen Voraussetzungen könne nur ein sehr kleiner, wettbewerbsrechtlich nicht relevanter Teil der Verkehrskreise auf ein Energieversorgungsunternehmen in kommunaler Hand schließt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Düsseldorf: Kein Namensschutz für Städte-Domains mit dem Zusatz „-info“veröffentlicht am 2. April 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2012, Az. 34 O 16/01
§ 12 S. 2 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain „www.namederstadt-info.de“ nicht gegen die Namensrechte der genannten Stadt verstößt. Durch den Gebrauch des Stadtnamens in Verbindung mit dem Zusatz „-info“ entstehe keine Zuordnungsverwirrung bei den angesprochenen Verkehrskreisen. Aus der genannten Adresse ergebe sich weder, dass die Seite von der Klägerin selbst betrieben werde, noch dass die Stadt dem Gebrauch ihres Namens durch die Beklagte zugestimmt habe. Zwar genieße auch eine Stadt Schutz ihrer Namensrechts, im Gegensatz zum Namensrecht natürlicher Personen sei dieses jedoch eingeschränkt auszulegen. Es sei nicht ersichtlich, warum gerade der Zusatz „info“ in Verbindung mit dem Stadtnamen so verstanden werden muss, dass die gesamte Domain der Stadt zuzuordnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Stadt Hamburg betreibt mit Beteiligung an Gesellschaft für Konzertveranstaltungen kein „Preisdumping“ zu Lasten privater Anbieterveröffentlicht am 2. Januar 2012
LG Hamburg, Urteil vom 22.12.2011, Az. 315 O 80/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Stadt Hamburg durch ihre Beteiligung an der HamburgMusik gGmbH kein unerlaubtes Preisdumping betreibt, wenn einzelne Veranstaltungen, wie hier die „Nordic Concerts“, nicht kostendeckend veranstaltet würden. Zum Volltext der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 22.12.2011: (mehr …)