IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2008

    AG Charlottenburg, Urteil vom 11.04.2005, Az. 236 C 282/04
    §§ 2 Abs.1 Nr.7, 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG Charlottenburg vertritt in diesem älteren Urteil die interessante Rechtsansicht, dass die mit einer Abmahnung entstehenden rechtsanwaltlichen Gebühren ohne weiteres auf eine Pauschalsumme von 100,00 EUR gekürzt werden können, wenn in einer großen Anzahl von Fällen mit nahezu identischem, rechtlich einfach gelagerten Tatbestand Abmahnungen verschickt werden. Die Beklagte war ein Unternehmen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung. „Für die Erstellung eines einfachen Briefes unter Beifügung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung einschließlich der Ermittlung von dem Inhaber der entsprechenden Homepage und dessen ladungsfähiger Anschrift ist eine Pauschale von 100,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend, denn hierbei handelt es sich in der Hauptsache um gehobene Sekretärinnen-, allenfalls Assistentinnentätigkeit, die auch nicht länger als insgesamt 30 Minuten (eher deutlich weniger) in Anspruch nehmen sollte. Porto und Papier sind ebenfalls berücksichtigt.“ so das Amtsgericht Das Urteil erweitert damit die seit dem 01.09.2008 geltende Abmahnpauschale gemäß § 97a Abs. 2 UrhG, welche indes nur für den Rechtsverstoß einer privat handelnden Person gilt (?Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: UrhG-Novelle).

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  • veröffentlicht am 10. Juli 2005

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 23.06.2005, Az. I ZR 227/02
    § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass kartographisches Material (Stadtpläne etc), auch Vorstufen desselben, selbst dann urheberrechtlich schutzfähig sein können, wenn sie in der Gesamtkonzeption keine schöpferischen Züge aufweisen, etwa wenn ein einzelnes topographisches Kartenblatt nach einem vorbekannten Muster erarbeitet wird. Ist der Bearbeiter an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter gebunden (z.B. bei der Verdrängung oder Generalisierung) kann gleichwohl ein zur Erlangung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen verbleiben. Die rechtlichen Voraus- setzungen für eine schöpferische Eigentümlichkeit sind bei kartographischen Gestaltungen insoweit niedrig. (mehr …)

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