Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerwG: Abschöpfung von Gewinn aus Werbeeinnahmen eines TV-Senders zulässig, wenn Fernsehsendung rechtswidrig erfolgt / Das Bimmel Bingo des Stefan Raab bei TV totalveröffentlicht am 24. Mai 2012
BVerwG, Urteil vom 23.05.2012, Az. 6 C 22.11
§ 47 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 69 Abs 1 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 69 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 71 Abs 5 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 1 Abs 2 RdFunkStVtr BEDas BVerwG hat entschieden, dass Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen abgeschöpft werden dürfen. Im vorliegenden Fall hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg beanstandet, dass der Sender ProSieben Beiträge mit dem Titel „Bimmel Bingo“ in der Sendereihe „TV total“ gesendet hatte, in denen zur Nachtzeit Personen aus dem Schlaf gerissen und deren Reaktion dokumentiert wurde. Dadurch sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzt worden. Das Wachklingeln und die Störung der Nachtruhe sei geeignet gewesen, die körperliche Unversehrtheit sowie das Wohlbefinden der Betroffenen bis hin zur Zufügung erheblicher Schäden zu beeinträchtigen. Die Pressemitteilung Nr. 48/2012 des BVerwG in Auszügen: (mehr …)