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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. April 2012

    OLG Köln, Urteil vom 03.02.2012, Az. 6 U 76/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass einen Zeitungsverlag unter bestimmten Fällen eine „Störerhaftung“ für Anzeigen Dritter treffen kann. Werde der Verlag konkret auf eine bestimmte Anzeige hingewiesen, deren Wettbewerbswidrigkeit sich ihm auf Grund der in einer Abmahnung mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Umstände unschwer erschließe, könne ihn auch die Pressefreiheit nicht von seiner damit ausgelösten erhöhten Kontrollpflicht und seiner Verantwortlichkeit für „weitere derartige Verstöße“ entbinden. Im Streitfall sei dem Verlag durch eine Abmahnung des Klägers die Wettbewerbs­widrigkeit einer die gleichen charakteristischen Merkmale aufweisenden Werbeanzeige für das gleiche Produkt deutlich vor Augen geführt worden. Daraus und nicht erst aus dem Nachweis eines gerichtlichen Unterlassungsgebots gegen den Werbetreibenden ergebe sich ihre Verpflichtung, durch erhöhte Aufmerksamkeit künftig gleichartige Verstöße nach Möglichkeit zu verhindern. Die Veröffentlichung einer im Wesentlichen übereinstimmenden Werbeanzeige belege die unzureichende Ausübung der ihr danach zumutbaren Kontrolle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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