Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamm: Wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteiltem Straftäter kann Internetzugang gesperrt werdenveröffentlicht am 20. Januar 2016
OLG Hamm, Beschluss vom 10.11.2015, Az. 1 Ws 507, 508/15
§ 57 c Abs. 1 StGB, Art. 5 GG, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GGDas OLG Hamm hat entschieden, dass einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilten Straftäter im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung als Weisung der Internetzugang verboten werden kann. Darin liege, so der Senat, keine unzumutbare Anforderung an die Lebensführung des Verurteilten, zumal eine für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme unerlässliche Internetnutzung von der Weisung ausgenommen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)