IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. September 2009

    Nachdem unserer Kanzlei mehrfach von Onlinehändlern Nachricht erhielt, dass ihre Adresse für die Anwerbung von Verkaufsagenten, offensichtlich in betrügerischer Absicht, missbraucht werde, erscheint eine öffentliche Warnung angebracht. Die Vorgehensweise: Nachdem ein gutgläubiger Verkaufsagent angeworben worden ist, hat dieser seinen eBay-Account für Verkäufe zur Verfügung zu stellen und nach Abschluss eines Kaufvertrags den Kaufpreis zu vereinnahmen. Der Kaufpreis soll sodann weitergeleitet werden mit der Zusage, dass die Ware an den jeweiligen Käufer versendet würde. Letzteres bleibt in der Regel aus. Ein Rückgriff ist nicht möglich, da wenn der Verkaufsagent von seinem „Partner“ lediglich eine E-Mail-Adresse hat. In den meisten Fällen handelte es sich um Ware aus dem Unterhaltungselektronikbereich, die zu Dumpingpreisen angeboten werden sollte. Das augenscheinliche Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Ware zu vertreiben, bevor internetkundig wird, dass die versprochene Ware nicht ausgeliefert wird. Diese Problem ist nicht neu, wie der WDR berichtete (Link: WDR). Auch in der eBay-Community mehren sich warnende Stimmen (JavaScript-Link: eBay Community). (mehr …)

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