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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2010, Az. 20 O 70/10
    §§ 242, 307 ff BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers, die für den Fall des Umzugs eines Kunden eine Sonderkündigungsregelung des Energieversorgers enthalten, rechtmäßig sind. Der Kunde werde nicht unangemessen benachteiligt, da der Stromlieferungsvertrag anschlussbezogen und nicht personenbezogen sei. Ziehe der Kunde um, ändere sich eine wesentliche Vertragsgrundlage. Darüber hinaus sei dem Kunden im streitigen Fall ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, obwohl dies nach allgemeinen Grundsätzen nicht unbedingt notwendig sei. Es sei kein Grund ersichtlich, den Kunden, aus dessen Sphäre bei objektiver Betrachtung die Störung des Vertragsverhältnisses (Umzug) stamme, einseitig zu bevorzugen. Vielmehr entspreche es Treu und Glauben, dass beide Partner des gestörten Dauerschuldverhältnisses berechtigt seien, den Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung zu beenden. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat auf das Urteil hingewiesen.

  • veröffentlicht am 5. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie EU-Kommission hat die nächste Energieeffizienz-Verordnung verabschiedet. „Diese Ökodesign-Maßnahme wird die Energieeffizienz externer Netzteile, die täglich in Verbindung mit vielen Haushalts- und Bürogeräten genutzt werden, erheblich verbessern.“ (JavaScript-Link: EU). Betroffen sind Netzgeräte für Haushalts- und Bürogeräte wie Funk- und Schnurlostelefone, Notebooks, Modems usw. Die Anforderungen treten in zwei Schritten 2010 und 2011 in Kraft.

  • veröffentlicht am 26. März 2009

    BGH, Beschluss vom 18.03.2009, Az. VIII ZR 149/08
    §
    312d Abs. 4 Nr. 1 Fall 3 BGB, Art. 6 Abs. 3 Spiegelstrich 3 Fall 3 der Fernabsatzrichtlinie

    Der BGH hat in diesem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof die Frage aufgeworfen, ob es bei Fernabsatzverträgen über Gas- und Stromversorgung für Verbraucher doch ein Widerrufsrecht geben sollte. Das Bürgerliche Gesetzbuch konstatiert beim Widerrufsrecht von Waren u.a. eine Ausnahme für Waren „die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“.  Die auf den ersten Blick eindeutige Ausnahme wirkte auf das oberste Bundesgericht nach näherer Überlegung nicht mehr so eindeutig, da nach deutschem Recht gerade für die Fälle einer Vertragsabwicklung, bei der die Ware nicht zurückgewährt werden kann, das Institut des Wertersatzes besteht. Nun soll der EuGH entscheiden, wie die Fernabsatzrichtlinie hinsichtlich der oben genannten Ausnahme zum Widerrufsrecht auszulegen ist. (JavaSkript-Link: BGH-Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 23. Januar 2009

    Die Zeitschrift Internet World Business berichtet über das interessante Geschäftsmodell von Vente-Privee (www.vente-privee.com). Autor Jochen Krisch: „Wie gut es tut, etablierte Regeln selbstbewusst einfach zu brechen, zeigt Vente-Privee. Mit angepeilten 600 Millionen Euro Umsatz für 2009 und 900 Mitarbeitern ist der Shoppingclub nicht nur einer der größten Regelverletzer, sondern auch einer der erfolgreichsten und profitabelsten Onlineshops, die es auf der Welt gibt.“ Der Artikel zeigt eine „asynchrone“ Bemühung an, entgegen gültiger Marketingtraditionen einen Spitzenplatz im Umsatz zu erreichen.

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