IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 08.11.2011, Az. I-4 U 58/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für einen Stromtarif mit dem Begriff „Festpreis“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Verbraucher nicht oder nur unzureichend über die in dem Tarif enthaltenen variablen Preisbestandteile informiert wird. Ein Sternchenhinweis mit dem Wortlaut „Ausgenommen sind Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer und eventuelle neue Steuern sowie durch Änderungen der erneuerbare-Energie-Gesetz-Umlage“ sei jedenfalls nicht ausreichend, wenn nicht deutlich wird, dass von der Variablität ca. 40% des Gesamtpreises betroffen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I