Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Überhöhte Abschläge eines Stromversorgers entgegen der eigenen AGB sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 3. Dezember 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 231/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Forderung überhöhter Abschläge eines Stromversorgers sowie die Verrechnung von Kundenguthaben mit Abschlagszahlungen statt Auszahlung – entgegen der Regelungen der eigenen AGB – die Kunden irreführe und übervorteile und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstelle. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: 5,00 EUR Kostenpauschale für Mahnungen ist überhöhtveröffentlicht am 23. August 2012
OLG München, Urteil vom 28.07.2011, Az. 29 U 634/11
§ 307 ff BGBDas OLG München hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. entschieden, dass pauschale Mahnkosten eines Stromversorgers in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung überhöht sind. Von diesem Betrag sollte der größte Teil nach Angabe der beklagten Stadtwerke auf allgemeine Verwaltungskosten entfallen. Solche könnten jedoch nach den Ausführungen des Senats nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Dies gelte lediglich für Porto-, Material- und Druckkosten, welche sich vorliegend auf 1,20 EUR pro Mahnung beschränkten. Auch Kostenpauschalen für Unterbrechung und Wiederherstellung der Stromversorgung (34,00 und 64,00 EUR) in den AGB seien unzulässig, da dem Kunden nicht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens gegeben werde und sie auch bei unverschuldeter Unterbrechung der Stromversorgung anfielen.