Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Einzelne Daten aus einer fremden Datenbank dürfen übernommen werdenveröffentlicht am 22. Januar 2009
OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, Az. 6 U 57/08
§§ 87 a, 87 b, 97 Abs.1 UrhG, §§ 3, 4 Nr. 9 a, 4 Nr. 10, 5, 8 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass unter Umständen einzelne Datensätze aus einer Datenbank entnommen werden dürfen. Zwar wurde eine „wiederholte und systematische Vervielfältigung“ tatbestandlich ausdrücklich bejaht; allerdings scheiterte der behauptete Urheberrechtsverstoß in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Von insgesamt 6.000 Bewertungsdaten hatte die Beklagte lediglich 10 Prozent übernommen und nur 1,5 Prozent der in der Datenbank registrierten Zahnärzte. Auch im qualitativen Sinne sei der behauptete Eingriff in die klägerische Datenbank nicht im Rechtssinne wesentlich. Die Wesentlichkeitsgrenze sei zumindest überschritten, wenn sich in dem übernommenen Teil der Datenbank auch eine wesentliche Investition des Herstellers niederschlage, was aber hier nicht der Fall sei, weil die Beklagte, die bereits über eine Datenbank verfügte, nur die Daten selbst verwertet habe und deren Beschaffung nicht zu den im Sinne der §§ 87 a ff. UrhG wertbildenden Investitionen gehören. Die Berufung hatte demgemäß Erfolg.
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