IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. August 2009

    Nach einer Pressemitteilung der bwin AG hat die Division on Addictions, Cambridge Health Alliance, ein Harvard Medical School Teaching Affiliate im Rahmen einer langjährigen Partnerschaft mit bwin, einem namhaften Online-Gaming-Anbieter, eine Studie zum Online-Poker vorgestellt. Es soll sich weltweit um die erste epidemiologische Studie zum Online-Poker überhaupt handeln. Dabei seien 3.445 Online-Pokerspieler über die Dauer von zwei Jahren untersucht worden. Ergebnis: a) Online-Gaming weise kein höheres Problempotenzial als Offline-Gaming auf. b) Maßnahmen im Bereich Responsible Gaming zeigten Wirkung (JavaScript-Link: Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 10. Juli 2009

    OLG Koblenz, Urteil vom 06.05.2009, Az. 9 U 117/09
    §§ 3, 4 UWG; 5, 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es nicht erforderlich ist, in einem Geschäft die Teilnahmemöglichkeiten an Lotterien und das Süßwarenangebot räumlich zu trennen. Nach Auffassung des Gerichts ergebe sich allein aus einem Nebeneinander von Süßigkeiten und Lotterielosen keine Aufforderung an Kinder oder Minderjährige, am Glücksspiel teilzunehmen. Im Gegenteil werde aus dem Landesglücksspielgesetz des Landes Rheinland-Pfalz deutlich, dass das Angebot zur Teilnahme an Glücksspielen in allgemein zugänglichen Ladenlokalen gewollt sei. Ein von der Klägerin vermuteter Zusammenhang zwischen Süßwarenverkauf und der Entwicklung einer Spielsucht bei Minderjährigen ist empirisch nicht belegt und konnte im gerichtlichen Verfahren nicht verifiziert werden. Zu achten sei nur darauf, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise zur Suchtgefahr bei Glücksspielen deutlich lesbar angebracht seien.

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