Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Bonn: Zum Schadensersatzanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank bei TAN-Missbrauchveröffentlicht am 22. Mai 2015
AG Bonn, Urteil vom 11.02.2015, Az. 109 C 244/14
§ 675m Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB, § 675l S. 2 BGB, § 675p Abs. 1 BGB, § 675u BGBDas AG Bonn hat entschieden, dass bei einer Straftat, bei der einem Bankkunden eine Überweisung zur Zahlung „untergeschoben“ und diese sodann von der Bank ausgeführt wird, die Bank nicht zu haften hat. Insbesondere liege die Beweislast dafür, dass die Bank die Überweisung habe zeitgerecht stornieren können, beim Bankkunden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)