Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Darmstadt: Bank haftet nicht bei manipulierter TANplus-Überweisung / Man-in-the-middleveröffentlicht am 5. September 2014
LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014, Az. 28 O 36/14
§ 675c BGB, § 675j BGB, § 675l BGB, § 675m BGBDas LG Darmstadt hat entschieden, dass eine Bank ihrem Kunden keinen Schadensersatz zu leisten hat, wenn dieser Opfer einer manipulierten Autorisierung im Online-Banking während der Nutzung des Smart-TAN-plus-Verfahrens wird. Ein solcher Vorgang sei ihm nach Rechtscheinsgrundsätzen zuzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)