Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Höhe von Zuschlägen auf die GEMA-Tarife für Tanzschulenveröffentlicht am 20. Juni 2014
BGH, Urteile vom 18.06.2014, Az. I ZR 214/12, Az. I ZR 215/12 und Az. I ZR 220/12
§ 32 UrhG, § 86 UrhG, § 12 UrhWG, § 13 UrhWG, § 33 ZPO, § 60 ZPODer BGH hat entschieden, dass die von Tanzstudios zu zahlende Vergütung in Höhe eines 30%-igen Zuschlags auf den GEMA-Tarif nicht ohne Weiteres der Billigkeit entspricht. Zur Pressemitteilung Nr. 098/2014 vom 20.06.2014:
- OLG Hamm: Unterrichts-Werbung mit „garantiertem Lernerfolg“ ist irreführendveröffentlicht am 28. März 2013
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2013, Az. 4 U 171/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung einer Tanzschule mit der Wendung „garantieren wir Ihnen … den gewünschten Lernerfolg“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Diese Werbung enthalte eine unwahre Angabe über die Ergebnisse, die von der vom Beklagten zu erbringenden Dienstleistung (Tanzunterricht) zu erwarten seien bzw. – wie es das Gericht sehr schön formuliert: „Es gibt immer wieder Menschen, die auch nach einem Tanzkurs nicht in der Lage sind, das formal Gelernte so anzuwenden, dass daraus eine auch nur einigermaßen ästhetisch anmutende Bewegung ersichtlich ist.“ Zum Volltext der Entscheidung: