Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Bezahlung von Rechnungen nach Preiserhöhung einer Dauerleistung stellt kein Einverständnis darveröffentlicht am 16. Juli 2009
OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2009, Az. 19 U 52/08
§§ 398, 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt., 818 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die anstandslose Zahlung auf Rechnungen nach einer Preiserhöhung des Vertragspartners nicht ohne weiteres als stillschweigende Einwilligung in die Preiserhöhung auszulegen sind. Bei den streitgegenständlichen Beträgen habe es sich in keinem Fall um den zwischen den Parteien vereinbarten Ausgangspreis gehandelt. Auch eine Einigung der Parteien auf Preiserhöhungen während der Dauer laufender Verträge habe nicht festgestellt werden können, und zwar unabhängig davon, ob Kunden die erhöhten Preise unter Vorbehalt oder vorbehaltlos gezahlt hätten. (mehr …)