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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2008

    BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04
    §§ 355, 444, 474,
    475 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, der bei Abschluss eines Kaufgeschäfts dem Verkäufer vortäuscht, er sei Unternehmer bzw. er würde den Kaufgegenstand für einen gewerblichen oder beruflichen Zweck nutzen wollen, sich nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen kann. Der BGH teilte die Auffassung des Berufungsgerichts, dass bei Vortäuschen einer Unternehmereigenschaft und diesbezüglicher Gutgläubigkeit des Verkäufers ein späteres Berufen auf Verbraucherschutzvorschriften gegen Treu und Glauben verstieße und damit unbeachtlich sei. Der unredliche Vertragspartner verdiene keinen Schutz durch die von ihm mittels seiner Täuschung selbst für unanwendbar erklärten Vorschriften.

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