Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Redaktionelle Werbung im Internet muss als solche erkennbar seinveröffentlicht am 28. Juni 2010
OLG München, Urteil vom 10.12.2009, Az. 29 U 2841/09
§§ 3; 4 Nr. 3 UWGDas OLG München hat entschieden, dass eine als Redaktionsbeitrag getarnte Werbung (sog. Advertorials), die also nicht ausreichend als werblicher Inhalt gekennzeichnet ist, gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt, da hierin eine verschleierte Werbung gemäß § 4 Nr. 3 UWG zu sehen ist. Das Gleiche gelte für entsprechend aufgemachte redaktionelle Hyperlinks (sog. Teaser-Texte). Die Kennzeichnung „ein Angebot von …“ auf der Unterseite reiche nicht aus, um eine Irreführung des Verkehrs auszuschließen.
- Japanische Zeitung Nikkei droht frechen Verlinkern mit Schadensersatzforderungenveröffentlicht am 12. April 2010
Die japanische Tageszeitung Nihon Keizai Shimbun (vulgo: Nikkei) hat genug. Nachdem sie ihr Informationsangebot in ein kostenpflichtiges umgewandelt hat – lediglich Teaser sind kostenlos, im Übrigen kostet der Text aus dem Land der aufgehenden Sonne 32,00 EUR den Monat – erklärt sie nunmehr den vermeintlich schäbigen Bootleggern den Krieg. Links sollen nämlich nach Meldung von Golem verboten sein. Wer dem zuwider handelt, soll sich nach dem Willen der Verleger schon einmal für ihre Schadensersatzforderungen warm machen. Golem erklärt, dass derjenige, der einen huldigen Link auf die Inhalte der Zeitung legen wolle, per E-Mail um Erlaubnis fragen müsse und zu erläutern hätte, warum er die Zeitung verlinken wolle. (mehr …)