Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt, muss vom Gericht entschieden werden und darf nicht einem Sachverständigen überlassen werdenveröffentlicht am 8. April 2015
BGH, Urteil vom 03.02.2015, Az. X ZR 76/13
§ 21 Abs. 1 Nr. 2 PatGDer BGH hat entschieden, dass es eine Rechtsfrage darstellt, ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt. Auch die Frage, ob eine Erfindung so vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, stellt eine Rechtsfrage dar. Die Prüfung dieser Rechtsfrage darf daher nicht einem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden. Die Inanspruchnahme sachverständiger Beratung kann vielmehr nur dazu dienen, das Gericht in die Lage zu versetzen, den für die Bejahung oder Verneinung der Ausführbarkeit maßgeblichen (technischen) Sachverhalt festzustellen und zu verstehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wird eine technische Lehre in einem Handbuch beschrieben, gehört diese zum Stand der Technik, auch wenn die Vervielfältigung des Handbuchs untersagt wurdeveröffentlicht am 13. Februar 2014
BGH, Urteil vom 15.10.2013, Az. X ZR 41/11
§ 3 Abs. 1 S. 2 PatGDer BGH hat entschieden, dass ein Patentanspruch (hier: für ein Computersystem und eine Anzeigeeinheit) bereits offenkundig ist, wenn die wesentlichen Informationen bereits in einem Handbuch veröffentlicht wurden. Die technische Lehre sei demnach nicht mehr patentfähig. Dies gelte auch dann, wenn das besagte Handbuch einer Vorrichtung nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden durfte und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt worden sei. Diese Untersagung sei keiner Geheimhaltungsvereinbarung gleichzusetzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Keine Patentierbarkeit nachträglich aufgefundener biologischer Zusammenhänge eines Medikamentsveröffentlicht am 27. November 2013
BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. X ZR 40/12
Art. 54 Abs. 5 EPÜ; § 3 Abs. 4 PatGDer BGH hat entschieden, dass keine neue technische Lehre und damit keine Patentierbarkeit für einen medizinischen Wirkstoff vorliegt, wenn lediglich neue biologische Zusammenhänge eines bereits in gleicher Art und Form verwendeten Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit entdeckt werden. Auch für reine Dosierungsempfehlungen komme ein Patentschutz grundsätzlich nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung: