Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: Die Markeneintragung für die Form des „Rubik’s Cube“ (Zauberwürfel) ist gültigveröffentlicht am 9. Dezember 2014
EuG, Urteil vom 25.11.2014, Az. T-450/09
Art. 7 der Verordnung Nr. 40/94Das EuG hat entschieden, dass die Eintragung des so genannten „Rubik’s Cube“ – hier auch bekannt als Zauberwürfel – als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke wirksam ist. Ein Konkurrent der Firma, welche die Rechte des geistigen Eigentums am Rubik’s Cube verwaltet, hatte die Auffassung vertreten, dass der berühmte Würfel eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lehre enthalte und deshalb lediglich dem Patentschutz, nicht aber dem Markenschutz zugänglich sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht jedoch nicht, da eine technische Lehre in der Darstellung nicht erkennbar sei. Zur Pressemitteilung des Gerichts:
- OLG Frankfurt a.M.: Ein ehemals patentgeschütztes Erzeugnis unterfällt nach Ablauf der Schutzfrist nur unter bestimmten Voraussetzungen dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzveröffentlicht am 30. Mai 2013
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2013, Az. 6 U 204/11
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein ehemals patentgeschütztes Erzeugnis, dessen Schutzfrist abgelaufen ist, nur dann dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unterfällt, wenn die vom Verkehr gehegten Herkunfts- oder Gütevorstellungen an Merkmale des Produkts anknüpfen, die von der patentierten technischen Lösung unabhängig sind. Dies müssten Merkmale sein, die frei wählbar bzw. austauschbar seien, denn die Nachahmung einer technischen Lösung nach Ablauf der Schutzfrist ist gerade nicht unlauter. Würde man ergänzenden Leistungsschutz für die technische Lösung gewähren, würde dies eine systemwidrige Verlängerung des Patentschutzes über das Wettbewerbsrecht bedeuten. Zum Volltext der Entscheidung: