Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Die Nichtdurchführung einer vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung ist ein Wettbewerbsverstoß / Zum Verstoß gegen technische Kennzeichnungsvorschriftenveröffentlicht am 7. Juni 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2011, Az. 6 U 203/09
§§ 4 BauPG; 4 Nr 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass es sich bei Kennzeichnungsvorschriften für Produkte hinsichtlich deren technischer Unbedenklichkeit um Marktverhaltensregelungen handelt, sofern ein Gesetz das Inverkehrbringen von Produkten von der Erfüllung dieser Kennzeichnungsvorschriften abhängig macht. Dies sei allerdings nicht generell der Fall, sondern nur, wenn die technischen Regelungen (DIN-Normen) Zulassungsregeln enthielten, die das Verhalten auf dem Markt beim Absatz der Produkte beträfen und dem Schutz der Verbraucher dienten. Im Streit stand vorliegend eine CE-Kennzeichnung für Drainageanlagen. Die Beklagte vertrieb Drainageelemente für Dachbegrünungen ohne CE-Kennzeichnung. Vorliegend handelte es sich im konkreten Fall jedoch nicht um einen Wettbewerbsverstoß, da diese Elemente letztendlich gerade nicht der zu Grunde liegenden DIN-Norm unterlägen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …)