Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Stuttgart: Irreführende Werbung mit falschen Angaben zur verwendeten Technologieveröffentlicht am 30. Juli 2013
LG Stuttgart, Urteil vom 14.06.2013, Az. 31 O 52/11 KfH
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass der Anbieter einer Scheuersaugmaschine nicht mit der Aussage werben darf, sein Gerät arbeite mit „aktiviertem Wasser“ und benötige keine zusätzlichen Reinigungsmittel, wenn das verwendete Wasser tatsächlich keine höhere Reinigungskraft als normales Leitungswasser hat. Die Aussage konnte nicht technisch nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- Studie: Das Onlinemarketing der Zukunftveröffentlicht am 13. Januar 2009
Nach einer Studie des Softwarehauses EPOQ GmbH (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie) wird in der Zukunft des Onlinemarketings auf folgende Bereiche Wert zu legen sein: Intelligente Web 2.0-Technologien, Suchmaschinen-Optimierung, elektronische Newsletter und integriertes E-Mail-Marketing. Weiterhin genannt werden Online-Pressearbeit, Markenführung im Internet, Performance-Marketing, Couponing und Sponsoring sowie allgemeines SMS-Marketing. Bei diesen Marketingformen sollte allerdings tunlichst auf die Einhaltung geltenden Rechts geachtet werden, um nicht erhebliche finanzielle Verluste auf Grund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu erhalten. Dies gilt insbesondere für elektronische Newsletter und SMS-Marketing.