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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07
    §§ 3; 4 Nr. 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel mit dem Hinweis „Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich“ die in § 4 Nr. 5 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Teilnahme an einem Gewinnspiel zu informieren, erfüllt, weil der Verbraucher gewohnt sei, auf den Teilnahmekarten auch die Teilnahmebedingungen zu finden. Die Antragsgegnerin hatte mit der Aussage geworben: „Jetzt mit G…. Tickets für die FIFA-WM 2006 gewinnen und dazu ein gratis Rasiergel. Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich.“ (mehr …)

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