Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Zur Notwendigkeit einer erneuten Zustellung, wenn eine einstweilige Verfügung nach Widerspruch inhaltlich geändert oder erweitert wirdveröffentlicht am 30. August 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2011, Az. I-2 U 92/10
§ 929 Abs. 2 ZPO, § 936 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilie Verfügung erneut im Parteibetrieb zuzustellen ist, wenn der vollzogene Verfügungsbeschluss im Verfügungsurteil inhaltlich geändert oder gar erweitert worden ist. Werde etwa nachträglich eine Sicherheitsleistung angeordnet, müsse die Eilmaßnahme wegen dieser inhaltlichen Änderung deshalb nach herrschender Meinung erneut vollzogen werden. Eine bereits vollzogene einstweilige Verfügung brauche aber dann nicht erneut vollzogen zu werden, wenn sie nur teilweise bestätigt, im Übrigen aber aufgehoben werde, die getroffene Anordnung inhaltlich also nur eingeschränkt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Zur Kostenerstattung bei nur teilweise berechtigter Abmahnungveröffentlicht am 23. Juni 2010
BGH, Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 149/07
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen ist. Die Höhe des Ersatzanspruchs sei nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen. Am gleichen Tag hatte das OLG Stuttgart noch das genaue Gegenteil entschieden. Dies war der Auffassung, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen sei, sondern ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen sei. Im Einzelnen: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Bei teilweise berechtigter Abmahnung richtet sich der Streitwert nach dem berechtigten Teil / Keine Quotelungveröffentlicht am 30. März 2010
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, Az. 2 U 51/09
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen ist, sondern ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen ist. Die Klägerin hatte fünf Wettbewerbsverstöße abgemahnt, von denen nur drei berechtigt waren. Bei der Abmahnung sei eine Kostenpauschale eines Verbandes auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt sei. (mehr …)