IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juli 2015

    BAG, Urteil vom 16.07.2015, Az. 2 AZR 85/15
    § 626 Abs. 2 BGB

    Das BAG hat entschieden, dass einem Mitarbeiter, der dienstliche Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ nutzt, fristlos gekündigt werden kann. Zur Pressemitteilung Nr. 36/15 des BAG: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 27.04.2010, Az. 27 O 190/10
    §§ 823; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; §§ 8; 10 TMG; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Betreiber eines Nachrichtenblogs, der fremde Nachrichten per RSS-Feed in seine Webseite einbindet, die gelieferten Nachrichten zuvor auf Rechtsverstöße zu überprüfen habe, wenn er die jeweiligen Nachrichten durch Zusammenfassungen („Teaser“) einleite und somit nicht nur rein technischer Verbreiter sei. Die Antragstellerin sah sich in diesem Fall durch eine Berichterstattung auf dem Nachrichten-Portal des Antragsgegners in ihrem Persönlichkeitsrecht und ihrer Privatsphäre verletzt. Der Antragsgegner habe nicht nur den Link zum streitgegenständlichen Text verbreitet. sondern auch einen eigenen Teaser mit eigener Überschrift und verändertem, verku?rztem eigenen Text. Hierfür hafte der Antragsgegner als Störer. Der Antragsgegner bestritt seine Passivlegitimation, da ihm beim Verbreiten fremder Nachrichten das Haftungsprivileg nach §§ 8 bzw. 10 TMG zugute komme. Er habe lediglich als Client von RSS-Feeds Inhalte der X-Zeitung – noch dazu eindeutig mit Herkunftsnachweis versehen – verbreitet und keinen Einfluss auf die Informationen selbst gehabt. Die Form der Meldung (kurzer Informationsblock, Schlagzeile mit kurzem Textanriss, Link zur Originalseite usw.) sei ihm von der X-Zeitung vorgegeben worden. Diese habe er sich nicht zu eigen gemacht. Die Kammer bestätigte die einstweilige Verfügung und führte dabei u.a. aus: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammExciting Commerce vermeldet steigende Umsatzzahlen im Bereich Teleshopping. Einer der führenden Shoppingsender, 1-2-3.tv, habe seinen Umsatz im Jahr 2008 von 77,6 auf 87,8 Mio. EUR gesteigert. Der Sender QVC habe 2007 zwar einen Umsatzeinbruch erlitten, sei jedoch 2008 wieder einstellig gewachsen. Hier werden Quartalszahlen in der 9. KW erwartet. Die Umsätze des Shoppingsenders HSE24 seien derzeit noch unklar. Unter anderem wird von einem Nettoumsatz von 320 Mio. EUR ausgegangen. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Exciting Commerce).

  • veröffentlicht am 15. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Az. I-20 U 17/07
    § 2 Abs. 2 Nr. 5 TDG, §§ 2 Nr. 1 TMG, 5 Abs. 1 TMG

    Das OLG Düsseldorf ist der zutreffenden Rechtsansicht, dass die Impressumspflicht  auch dort Geltung hat, wo sich ein Onlinehändler für die Wiedergabe seines Angebots einer Internethandelsplattform bedient. Nachdem dies für die Plattformen www.ebay.de und www.amazon.de hinlänglich bekannt gewesen sein dürfte, wurde nunmehr darauf hingewiesen, dass auch www.mobile.de davon erfasst sei. Der Einwand des angegriffenen Onlinehändlers, er habe unter www.mobile.de nur geworben, ohne dass es dort eine unmittelbare Bestellmöglichkeit gegeben habe, so dass nicht er, sondern lediglich der Betreiber von www.mobile.de, impressumspflichtiger Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes sei, wurde verworfen. Gemäß § 2 Nr. 1 TMG sei ein Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithalte oder den Zugang zur Nutzung vermittele. Dabei sei, wie bereits vom OLG Frankfurt a.M. entschieden, auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten als ein Telemediendienst anzusehen. Das Urteil hat auch für Handelsplattformen wie z.B. www.azubo.de, www.booklooker.de, www.abebooks.de, www.hood.de, www.yatego.de oder www.electronicscout24.de Geltung.

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2006

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 20.07.2006, Az. I ZR 228/03
    §§ 312c Abs. 1 Satz 1; § 1 Abs. 1 BGB-InfoV; § 10 Abs. 2 MDStV; § 6 TDG; § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UKlaG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt über „sprechende“ Links wie „Kontakt“ und „Impressum“ vorgehalten werden kann. Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
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