IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. März 2009

    Das Regierungspräsidium Darmstadt hat darauf hingewiesen, dass die weit verbreitete Praxis, Hotline-Gespräche stets aufzuzeichnen, gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Gegenstand der Entscheidung war eine Praxis der Frankfurter Credit-Europe-Bank N.V., wonach selbst unverbindliche Auskünfte an Nichtkunden für eine nicht näher definierte Dauer und zu einem nicht näher definierten Zweck gespeichert wurden, ohne dass der Anrufer in diese Verfahrensweise einwilligte. Hierauf weist der Datenschutz-Blog daten-speicherung.de hin (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: RP Darmstadt, Az. I 17-3v-04/03-944/08). Ein berechtigtes Interesse für die Aufzeichnung der Telefonate konnte die Bank nicht nachweisen. Ihr Verhalten wurde daher verboten. Der oben genannte Datenschutzblog weist zutreffend darauf hin, dass das unbefugte Aufzeichnen von Telefonaten auch in das Persönlichkeitsrecht des Anrufers eingreife und auch für Unternehmen eine Straftat gemäß § 201 StGB darstelle. „Genauso wenig, wie die vorherige Ankündigung sonstiger Straftaten diese zu rechtfertigen vermag, genügt es auch, einfach per Ansage auf die bevorstehende Zwangsaufzeichnung hinzuweisen.“ erklärt der Autor Jonas.

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