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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Juni 2010

    Eine prekäre Situation hat sich bei dem Internetanbieter Teleos ergeben. Auf Grund eines nicht ordnungsgemäßen Fernwartungsverfahrens wurde ein Firmware-Update auf einige Tilgin-Router aufgespielt, welches die WLAN-Verschlüsselung außer Kraft setzte. Das aufgespielte Firmware-Update soll vom Hersteller Tilgin zur Verfügung gestellt worden sein. Das Fernwartungsverfahren war laut einem Bericht von heise nicht angekündigt worden, so dass die Betroffenen über ihr Dritten offen stehendes Netzwerk nicht einmal in Kenntnis waren. Dies ist insoweit ein höchst kritischer Vorfall, als dass der Anschlussinhaber für nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschlüsse im Rahmen der sog. Störerhaftung grundsätzlich haftet, wenn Dritte (z.B. der Nachbar) den offenen Internetanschluss für den Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien missbrauchen. Dies soll nach Auffassung des BGH zumindest dann der Fall sein, wenn der Anschlussinhaber es versäumt, die werkseitigen Einstellungen zu ändern.

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