IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole Damm BGH, Urteil vom 29.05.2008, Az. I ZR 189/05
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat mit dieser Entscheidung – verschiedentlichen Fehlmeldungen zum Trotz – nicht die Wettbewerbswidrigkeit von Freundschaftswerbungen in Onlineshops festgestellt. Richtig ist, dass der BGH allein über die zivilprozessuale Zulässigkeit der Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Nürnberg-Fürth zu entscheiden hatte und diese Berufung aus zivilprozessualen Gründen als unzulässig zurückgewiesen wurde. Es verbleibt die Erkenntnis, dass das OLG Nürnberg (Urteil vom 25.10.2005, Az. 3 U 1084/05; ? klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Nürnberg) , wie das OLG München (Urteil vom 12.02.2004, Az. 8 U 4223/03) und das KG Berlin (Beschluss vom 22.06.2004, Az. 9 W 53/04) die „Tell-a-friend“-Funktion bzw. „eCard“-Funktion für wettbewerbswidrig halten. Lediglich das LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 05.11.2004, Az 3/12 O 106/04) sah die Wettbewerbswidrigkeit nicht für gegeben an; das Urteil wurde dem Vernehmen nach durch das OLG Frankfurt a.M. bestätigt. Auf Grund des im Internet geltenden Grundsatzes des fliegenden Gerichtsstandes (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Gerichtsstand im Internet) sollte die Funktion „Weiterempfehlen“ oder „Tell-a-friend“ in einem Shop sicherheitshalber nicht vorgehalten werden.
    (mehr …)

I