Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Selbst beauftragter Warentest darf in der Werbung nicht als Test eines unabhängigen Instituts dargestellt werdenveröffentlicht am 8. April 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2013, Az. 5 U 278/11
§ 3 Abs. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Lebensmittel (hier: Margarine) irreführend und damit unlauter ist, wenn mit den Begriffen „Nr. 1 im Geschmack“ und „Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack!“ geworben wird, ohne dass Fundstelle und Umstände des Tests erläutert werden. Auf Grund der Vertrautheit mit z.B. Tests der Stiftung Warentest erwarte der Verbraucher bei einer solchen Werbung, dass Tests von einer unabhängigen Stelle durchgeführt worden seien. Handele es sich wie vorliegend um einen selbst beauftragten Test des Werbetreibenden, so sei deutlich darauf hinzuweisen, um einen Irrtum der Verbraucher auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung: