Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Siegen: Das Angebot von Testfahrten für Jugendliche im öffentlichen Verkehr durch eine Fahrschule ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 7. Juni 2012
LG Siegen, Urteil vom 23.02.2012, Az. 1 O 194/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG, § 3 Abs. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 2 Abs. 15 StVG, § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVGDas LG Siegen hat entschieden, dass das Angebot einer Fahrschule, im Rahmen eines „Kartoffelfestes“ Jugendlichen ohne Fahrerlaubnis das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum zu ermöglichen, unlauter und damit wettbewerbswidrig ist. Die angebotenen Testfahrten hätten nicht der dem Beklagten als Fahrlehrer obliegenden Sorgfalt entsprochen. Auch seien die Handlungen des Beklagten geeignet gewesen, geschützte Interessen zu beeinträchtigen. Er habe sich die besondere psychologische Situation von Jugendlichen zu Nutze gemacht, die es kaum erwarten könnten, Fahrstunden zu nehmen und einen Führerschein zu erlangen, um spätere Kunden zu „ködern“. Zum Volltext der Entscheidung: