Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Strafbewehrte Unterlassungserklärung muss nicht sofort angenommen werdenveröffentlicht am 29. Dezember 2011
BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. I ZR 217/07
§ 147 Abs. 2 BGB, § 890 ZPODer BGH hat entschieden, dass eine nach Abmahnung eines Wettbewerbs- oder sonstigen Rechtsverstoßes abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Unterlassungsgläubiger nicht sofort angenommen werden muss. Vielmehr sei, so der Senat, regelmäßig davon auszugehen, dass die Erklärung unbefristet abgegeben werde und der Gläubiger diese jederzeit annehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)