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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. November 2011

    Am 18.10.2011 wurde im EU-Amtsblatt die neue Textilkennzeichnungsverordnung veröffentlicht. Sie tritt am Montag, dem 07.11.2011 in Kraft, allerdings dürfen (Online-) Händler Textilerzeugnisse, die der Richtlinie 2008/121/EG entsprechen und vor dem 08.05.2012 in Verkehr gebracht werden, bis zum 09.11.2014 abverkaufen. Die Rechtslage nach dem derzeit geltenden Textilkennzeichnungsgesetz (TextilkennzG) ist überschaubar. Bei Matratzenteilen entfällt etwa die Kennzeichnungspflicht, so dass zukünftig nur noch Matratzenbezüge gekennzeichnet werden. Weiterhin entfällt die Textilkennzeichnungspflicht für sog. „textile Campingartikel“, so dass zukünftig nur noch Bezüge von Campingartikeln gekennzeichnet werden. Auch maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbständigen Schneidern hergestellt wurden, müssen nicht mehr gekennzeichnet werden. (mehr …)

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