Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Der behördliche Zulassungsbescheid besitzt eine Legalisierungswirkung hinsichtlich der Bezeichnung eines Arzneimittelsveröffentlicht am 11. Februar 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.04.2014, Az. 3 W 22/14
§ 3 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Zusatz „kardio“ in einer Arzneimittelbezeichnung nicht irreführend hinsichtlich einer therapeutischen Wirkung ist, weil der arzneimittelrechtliche Zulassungsbescheid insoweit eine Legalisierungswirkung besitzt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Bezeichnungszusatz „kardio“ (auch) Gegenstand der behördlichen Prüfung gewesen sei. Vorliegend sei auch nicht von einer Nichtigkeit des Zulassungsbescheides auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamburg: Ergebnisse einer Studie dürfen in der Werbung für Arzneimittel verwendet werden, wenn die Studie wissenschaftlich valide istveröffentlicht am 10. Dezember 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.2014, Az. 3 U 73/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 5 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Arzneimittel mit den Ergebnissen einer Studie (hier: Nichtunterlegenheitsstudie) zulässig ist, wenn diese wissenschaftlich valide ist. Eine Irreführung und ein Verstoß gegen die Zitatwahrheit lägen auch dann nicht vor, wenn zwar ein fraglicher Wert der Studie niedriger als in anderen Studien gewesen sei, daraus aber nicht folge, dass die Nichtunterlegenheit nicht gegeben wäre. Ein wissenschaftlicher Nachweis sei auch nicht deshalb als umstritten anzusehen, weil die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA eine Überlegenheitsbehauptung für nicht hinreichend nachgewiesen halte. Zum Volltext der Entscheidung: