Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Die Werbung für eine „manuelle Therapie“ zur Behandlung eines „KISS-Syndroms“ ist mangels wissenschaftlicher Erkenntnis zu untersagenveröffentlicht am 14. August 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015, Az. I-20 U 160/14
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Physiotherapeuten für eine sog. „manuelle Therapie“ zur Behandlung eines sog. „KISS-Syndroms“ bei Kindern zu unterlassen ist. Sie enthalte gesundheitsbezogene fachliche Aussagen, die jedoch nicht einer gesicherten wissenschaftlicher Erkenntnis entsprächen und daher unzulässig seien. Die fachliche Umstrittenheit des genannten Syndroms werde vom Antragsgegner nicht erwähnt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Wettbewerbswidrige Werbung für Gewichtsabnahme „ohne Hungergefühle“veröffentlicht am 26. Juni 2015
LG Bonn, Urteil vom 11.03.2015, Az. 30 O 33/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 HWGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels für eine Stoffwechseltherapie zur Gewichtsabnahme unzulässig ist, wenn sie den Eindruck erwecke, sich auch an krankhaft fettleibige Personen zu richten, eine Abnahme „ohne Hungergefühle“ verspreche und eine sichere Wirkung suggeriere. Darin liege eine Irreführung, weil dem Produkt eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung beigelegt werde, die es tatsächlich nicht besitze. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Irreführende Werbung über alternative Therapie-Methodenveröffentlicht am 11. September 2014
LG Dortmund, Urteil vom 13.05.2014, Az. 25 O 124/14
§ 3 Nr. 1 HWG; § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 UWG
Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Werbung für Therapiemethoden (hier: Magnetfeldtherapie und Lasertherapie) irreführend und daher unzulässig ist, wenn Wirksamkeitsaussagen wie „optimierte Sauerstoffversorgung“,“aktiver Knochenaufbau“ oder „heilungsfördernde Wirkung“ getroffen werden, die wissenschaftlich nicht nachgewiesen sind. Zum Nachweis solcher Aussagen sei erforderlich, dass die therapeutische Wirksamkeit grundsätzlich durch randomisierte, placebo-kontrollierte Doppelblindstudien bestätigt sein und eine gesicherte Kenntnis der Wissenschaft darstellen müsse. Die streitgegenständlichen Methoden seien jedoch umstritten. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Düsseldorf: Werbung für Therapie eines „KISS“- bzw. „KIDD“-Syndroms ist unlauterveröffentlicht am 21. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 107/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Nr. 1 HWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Therapieangebots für Kinder, die unter einem sog. „KISS“- bzw. „KIDD“-Syndrom leiden, irreführend und daher unlauter ist. Die im Urteilstenor wiedergegebene Werbung eines Physiotherapeuten, welche eine Symptomatik sowie einen Therapieerfolg an seinem eigenen Kind beschreibt, sei nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert, so dass eine unzulässige Wirksamkeitsaussage getroffen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Bei umstrittenen Therapieformen muss die Werbung die Gegenmeinung darstellenveröffentlicht am 24. Juli 2014
OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014, Az. 4 U 57/13
§ 3 HWG; § 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für ein fachlich umstrittenes Behandlungsverfahren (hier: Kinesiologie) mit Wirkungsaussagen die Gegenmeinung enthalten muss, um nicht irreführend zu sein. Anderenfalls sei dem Empfänger der einseitigen Werbung keine objektive Entscheidung möglich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Zur irreführenden Werbung mit pauschalen Angaben zu einer angeblich gesundheitsfördernden Wirkungveröffentlicht am 15. Juli 2013
OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2013, Az. 4 U 5/13
§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Werbespot für ein Nahrungsergänzungsmittel mit Magnesium, in welchem der Protagonist nach dem Sport einen Krampf erleidet und der Anwort darauf „Zum Glück gibt’s da was von B.“, wettbewerbswidrig ist. Bei der Suggestion, dass das beworbene Lebensmittel das Risiko des Auftretens von Wadenkrämpfen nach sportlicher Betätigung verringere oder gar beseitige, handele es sich um eine unerlaubte gesundheitsbezogene Angabe, die in dieser Pauschalität irreführend sei. Es sei nicht erwiesen, dass die Zuführung von Magnesium in Form des beworbenen Mittels zu einer Verringerung oder Vermeidung von Muskelkrämpfen nach dem Sport führe, insbesondere, wenn diese nicht auf einem Magnesiummangel beruhten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Kostenlose medizinische Fernberatung im Internet ist unzulässigveröffentlicht am 30. Juli 2012
LG Köln, Urteil vom 08.11.2011, Az. 81 O 56/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 9 HWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Erteilung von kostenlosen medizinischen Auskünften im Internet durch einen Arzt wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist, wenn Fragen beantwortet und veröffentlicht werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Dabei handele es sich um eine Fernbehandlung (Diagnose und Therapie), die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruhe. Für den Verstoß genüge es, wenn ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Werbung dahin verstehe, dass eine Erkennung oder Behandlung von individuellen Krankheiten ohne persönliche Wahrnehmung durch den Behandelnden angeboten werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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