Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Ein kostenpflichtiges Download-Angebot von bestimmungsgemäß kostenloser Software z.B. Firefox ist wettbewerbswidrig und markenrechtswidrigveröffentlicht am 8. Februar 2011
LG Hamburg, Urteil vom 10.12.2010, Az. 406 O 50/10
§§ 19; 14 Abs. 5 MarkenG; §§ 249, 242 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Hersteller seine Zustimmung zur Weiterverbreitung der Software an die Bedingung knüpfen darf, dass dies unentgeltlich erfolgt. Verstößt ein Dritter gegen diese Lizenzbedingungen, indem er die Software kostenpflichtig anbietet, so handelt er rechtswidrig. Einerseits handele er bei bekannter Software wie dem Internetbrowser „Firefox“ und dem E-Mail-Programm „Thunderbird“ irreführend; andererseits missbrauche er die Markenrechte des Softwareherstellers, wenn dieser die Nutzung seiner entsprechenden Marken an den kostenlosen Vertrieb der Software gebunden habe. Zitat: