Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Konzertkarten dürfen die Markennamen der Veranstaltungen benutzt werdenveröffentlicht am 10. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.11.2013, Az. 6 U 177/13
§ 23 Nr. 2 MarkenG; § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat ein Urteil des LG Frankfurt (hier) bestätigt, dass es weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht verstößt, wenn ein Unternehmer für ein Gewinnspiel Konzertkarten auslobt und im Rahmen dessen die Marken nennt, unter denen das Konzert geschützt ist. Die Benutzung der fremden Marke sei gerechtfertigt, wenn diese zurückhaltend dargestellt werde. Eine Irreführung über ein nicht gegebenes Sponsoring liege nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Eintrittskarten dürfen die geschützten Namen der jeweiligen Veranstaltungen genannt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2013, Az. 3-10 O 42/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass weder eine unlautere Irreführung noch eine Markenverletzung vorliegt, wenn ein Unternehmen Tickets für Veranstaltungen im Rahmen eines Gewinnspiels verlost und dabei die (markenrechtlich geschützten) Namen der Veranstaltungen nennt. Die reine Bezugnahme auf die Existenz der Veranstaltungen sei zulässig und die Beklagte gebe sich dadurch nicht als Sponsor oder Veranstalter der in Bezug genommenen Ereignisse aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: Verlosung von Eintrittskarten für eine große Sportveranstaltung ohne Zustimmung des Veranstalters ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 29. Oktober 2012
LG Stuttgart Urteil vom 04.05.2012, Az. 31 O 26/12
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 9b UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Auslobung von Eintrittskarten für eine große Sportveranstaltung anlässlich eines Gewinnspiels keine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, auch wenn dies ohne Zustimmung des Veranstalters geschieht. Damit entscheidet die hier befasste Kammer des Gerichts genau entgegen einer anderen Kammer, die einige Monate zuvor noch das Gegenteil feststellte (hier). Es liege weder eine Täuschung über die Gültigkeit der Eintrittskarten noch über eine angebliche Sponsorenstellung vor. Auch eine unlautere Rufausbeutung sei nicht feststellbar. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Stuttgart: Wer mit Eintrittskarten für ein „Champions League Finale“ wirbt, ohne nicht-personalisierte Eintrittskarten bereits zu besitzen oder zu deren Erwerb berechtigt zu sein, handelt wettbewerbswidrig / Ambush Marketingveröffentlicht am 3. Juli 2012
LG Stuttgart, Urteil vom 19.1.2012, Az. 35 O 95/11 KfH
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Sportartikelhersteller nicht ohne Weiteres mit „VIP-Tickets für das Champions-League Finale 2012“ werben darf, soweit er nicht nachweisen kann, dass er diese bereits erworben hat oder zu einem Bezug von (hier erforderlichen) nicht-personalisierten Eintrittskarten berechtigt ist. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Hamburg: Gewerblicher Weiterverkauf von Konzertkarten unzulässigveröffentlicht am 28. März 2012
LG Hamburg, Urteil vom 09.03.2011, Az. 315 O 489/10
§ 3 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der gewerbliche Weiterverkauf von personalisierten Online-Konzerttickets über ein Online-Portal verboten ist. Die Antragstellerin vertrieb Eintrittskarten für Konzerte der Musikgruppe „Take That“ in personalisierter Form online, das heißt, der Name des Käufers war auf der Eintrittskarte vermerkt und nur die auf dem Ticket genannte Person sollte auch eintrittsberechtigt sein. Per AGB wurde ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets untersagt. Die Antragsgegnerin betrieb ein Online-Portal, auf welchem Nutzer ihre Eintrittskarten für Veranstaltungen verkaufen konnten, sie vertrieb also selbst keine Eintrittskarten. Hinsichtlich der „Take That“-Karten teilte die Antragsgegnerin allerdings auf Nachfrage von Erwerbern mit, dass die Personalisierung nach ihrer Erfahrung nicht zu Problemen führe, da die Namen bei derartigen Events nicht überprüft würden und die Gültigkeit der Tickets zu 100% garantiert werde. Das Gericht war der Auffassung, dass der Antragsgegnerin die Unzulässigkeit des Weiterverkaufs kannte und deshalb solche Angebote hätte sperren und die Einhaltung der Sperrung hätte kontrollieren müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Preisangabe „ab“ mit Sternchenhinweis verstößt nicht zwingend gegen Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 1. April 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 108/09
§ 1 PAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung nicht vorliegt, wenn ein Veranstalter von Musicals im Internet Tickets mit dem Hinweis „Tickets ab 19,90*“ anbietet und über den Sternchenhinweis auf eine weiterhin anfallende Vorverkaufsgebühr von 15% und eine Systemgebühr von 2,00 EUR hinweist. Eine Irreführung, wie es noch das LG Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 18.06.2009, Az. 315 O 17/09) angenommen hat, wies der Senat zurück.