Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Berlin: Keine Tötung von Hundewelpen im Namen der Kunstveröffentlicht am 7. Mai 2012
VG Berlin, Beschluss vom 24.04.2012, Az. 24 L 113.12
§ 17 Nr. 1 TierSchG, § 16a Nr. 1 TierSchG, § 4 Abs. 1 TierSchG, § 3 Nr. 6 TierSchG, § 1 S. 2 TierSchGDas VG Berlin hat entschieden, dass die Tötung von Hundewelpen unter Zuhilfenahme eines Kabelbinders im Rahmen einer Kunstperformance nicht von dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gedeckt ist. Die geplante Tötung – als Protest gegen die Tötung von Hunden z.B. in Alaska oder China – sei nicht durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt. Hinzu komme, dass es nach dem Tierschutzgesetz verboten sei, Tiere zur Schaustellung und ähnlichen Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. Die schrankenlos gewährte Kunstfreiheit gehe dem Tierschutz nicht von vornherein vor. Zum Volltext der Entscheidung: