IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Bewertungssystem von eBay lässt nicht jede Bewertung zu. Negative Bewertungen etwa, die eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen („Liefert nicht!“ – obwohl Empfangsquittung vorliegt) können entfernt werden. eBay selbst weist in einer Übersicht darauf hin, welche Art von Bewertung von den Hütern der Internethandelsplattform entfernt wird und hieran sollte man sich halten (JavaScript-Link: eBay). Axel Gronen hatte in einer Übersicht von Bewertungs-No-go’s darauf hingewiesen, dass die Ankündigung einer Strafanzeige in einer Bewertung zu einer Löschung derselben führen könne (JavaScript-Link: Gronen). (mehr …)

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