Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: „Tippfehler-Domain“ kann eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern seinveröffentlicht am 25. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013, Az. 6 U 36/13
§ 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Einrichtung einer so genannten Tippfehler-Domain (Domainname, der einer existierenden Domain sehr ähnlich ist) und eine daraus erfolgende Umleitung auf das eigene Internetangebot eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers darstellen kann. Internetnutzer seien nach Eingabe der streitbefangenen „Tippfehlerdomains“ über eine für sie unsichtbar bleibende Verlinkung zur Webseite der Antragsgegnerin weitergeleitet worden, welcher der so erhöhte „Traffic“ zu Gute kam. Dass die Einrichtung dieser Domains über einen Werbepartner der Antragsgegnerin erfolgte, sei ohne Relevanz, da das Verhalten von Beauftragten dem Auftraggeber zuzurechnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur unlauteren Behinderung von Wettbewerbern durch Nutzung einer Tippfehler-Domainveröffentlicht am 22. Januar 2014
BGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 164/12
§ 4 Nr. 10 UWGDer BGH hat entschieden, dass die konkrete Benutzung einer „Tippfehler-Domain“ (hier: wetteronlin.de) unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstoßen kann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der eigentlich gewünschten Website befindet. Die Verpflichtung zur Löschung kann der Inhaber der Tippfehler-Domain allerdings dadurch umgehen, dass er den unter der betreffenden Domain dargestellten Inhalt anpasst. Zur Pressemitteilung Nr. 10/2014: (mehr …)