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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. März 2014

    LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2014, Az. 315 O 10/12
    § 256 ZPO; § 15 Abs. 2 MarkenG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Domain „tierfreund.de“ als Titel einer bekannten Zeitschrift verstanden wird und deswegen Rechte der Herausgeberin verletzt. Die Herausgeberin habe allerdings keinen Anspruch auf Freigabe der Domain, sondern lediglich auf Unterlassung bestimmter Angebote. Dem Inhaber der Domain müsse es möglich bleiben, die Domain für solche Inhalte zu verwenden, die keine Verwechslungsgefahr mit dem Werk der Beklagten begründen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.08.2009, Az. 2-03 0 326/09
    § 14 MarkenG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Markenverletzung ausscheidet, wenn die eher unbekannte Marke in einem Produkttitel mit anderen Begriffen auftaucht und dabei keinen den Gesamteindruck prägenden Charakter besitzt. Es ging um die Marke „Stealth“ innerhalb des Produkttitels „True Religion Jeans SUPERWIXEN STEALTH STELLA“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. März 2013

    OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.2013, Az. 6 U 28/12
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entscheiden, dass die Werbung eines Inhabers einer Heilpraktikerschule mit der Bezeichnung „Heilpraktikerschule Dr. XY“ wettbewerbswidrig ist, wenn der Hinweis fehlt, dass der geführte Doktortitel auf dem Gebiet der Chemie erworben wurde. Die Wettbewerbszentrale war der Rechtsansicht, dass ohne Erläuterung Interessenten einer Heilpraktikerausbildung der Fehlvorstellung erlägen, es handele sich um einen Doktor der Medizin. Der Wettbewerbsverstoß sei auch spürbar, da für die Zulassung zum Heilpraktiker eine Prüfung abzulegen sei, welche eine Vielzahl medizinischer Fächer umfasse, z.B. Anatomie, Physiologie oder Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre. Die Revision wurde nicht zugelassen.

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 102/10
    § 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der Kolumnentitel einer Zeitschrift („Stimmt’s?“) mit einer gleichlautenden Rubrik auf einem Internetportal nicht verwechslungsfähig ist. Zwar bestehe Titelschutz für den Titel der Kolumne, die seit mehreren Jahren regelmäßig in einer Wochenzeitung erscheine, jedoch sei bei der Frage der Verwechslungsgefahr die unterschiedliche mediale Einbettung zu berücksichtigen. Der Leser werde eher von einer zufälligen Übereinstimmung ausgehen, da die Nutzer eines Internetportals nach der Lebenserfahrung in aller Regel wüssten, wessen Informationsangebot sie gerade in Anspruch nehmen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Berlin, Beschluss vom 04.09.2012, Az. 3 L 216.12 – nicht rechtskräftig
    § 69 Abs. 1 S. 2 HochschulG

    Das VG Berlin hat entschieden, dass die Gutscheinplattform Groupon keine Gutscheine für Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel einer „Miami Life Development Church“ oder entsprechende Titel in „Psychic Sciences“, „Angel Therapy“, „Exorcism“, „Immortality“ oder „Ufology“ zum Kauf anbieten darf, da diese Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich sind. Dem Einwand der Antragstellerin, es bestehe keine Verwechslungsgefahr, da es sich größtenteils um scherzhafte Fachbereichsbezeichnungen handele, folgte das Gericht nicht. Die Bezeichnung „Psychic Sciences“ könne etwa von einem flüchtigen Betrachter leicht mit „Psychologie“ verwechselt werden. Bei den weiteren Titeln fände sich zwar eine solche konkrete Verwechslungsgefahr nicht; allerdings seien für diese Erkenntnis besondere Englischkenntnisse erforderlich, die der durchschnittliche Betrachter nicht aufweise.

  • veröffentlicht am 16. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 14.03.2012, Az. 5 U 87/09 – nicht rechtskräftig
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG

    Das OLG Hamburg hat in einem Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem Online-Speicher-Unternehmen Rapidshare AG entschieden, dass derjenige, der „Dritten ohne Zustimmung des Urhebers dessen Werk über einen Online-Speicher-Link im Rahmen einer Downloadlink-Sammlung uneingeschränkt im Internet zur Verfügung stellt, … das Recht des Urhebers [verletzt], über die öffentliche Wiedergabe seines Werkes zu entscheiden. Als Störer kann auch derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, welcher den entsprechenden Online-Speicherplatz zur Verfügung stellt. Dies jedenfalls dann, wenn sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich birgt, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar macht. Vgl. zur Rechtsprechung zu Rapidshare auch unsere frühere Berichterstattung, insbesondere zu der abweichenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (hier). Zur Pressemitteilung im Übrigen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2011

    LG Köln, Urteil vom 09.08.2011, Az. 5 O 69/11
    § 839 BGB, § 256 ZPO, Art. 34 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine ohne nennenswerten Anlass verzögerte Erteilung des Fachanwaltstitels (hier: Vorlage von Dokumenten in elektronischer statt ausgedruckter Form) zu einer Schadensersatzpflicht der betreffenden Rechtsanwaltskammer dem Grunde nach führt. Die Entscheidungsgründe des Landgerichts im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. August 2011

    OLG MüncheRechtsanwalt Dr. Ole Dammn, Urteil vom 09.06.2011, Az. 29 U 79/11
    § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; Art. 9 GMV

    Das OLG München hat entschieden, dass die Benennung eines Musicals mit dem Werktitel „Moulin Rouge Story“ keine Markenverletzung verschiedener eingetragener Marken mit dem Bestandteil „Moulin Rouge“ ist. Eine markenmäßige Benutzung liege bei der Verwendung als Werktitel nicht vor. Werktitel würden grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten. Ausnahmen würden lediglich für Titel periodisch erscheinender Werke wie Titel von Zeitschriften oder Fernsehserien gelten; derartige Serien- bzw. Reihentitel vermitteln regelmäßig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft. Bei Einzeltiteln sei dies regelmäßig nicht der Fall, so dass vorliegend keine Markenverletzung erkennbar sei.

  • veröffentlicht am 17. Juni 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010, Az. I-20 U 126/10
    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein eBay-Händler, der Staubsaugerbeutel anbietet, zur Referenzierung nicht Versionstypen eines bekannten Staubsaugerbeutelherstellers verwenden darf. Hieran ändere sich auch dann nichts, wenn der Händler den Angebotsüberschriften den Hinweis „ähnl.“ voranstelle. Die entsprechende Verfahrensweise des Händlers wurde vom Senat als Ausnutzung der Wertschätzung der fremden Marke ohne rechtfertigenden Grund gewertet. Der eBay-Händler sei auf Angabe der Versionstypen des Staubsaugerbeutelherstellers zur Beschreibung seiner Produkte nicht angewiesen, etwa um dem Verbraucher bei der Entscheidungsfindung zu helfen, ob der betreffende Staubsaugerbeutel zu seinem Staubsauger passe. Zur Zweckbestimmung genüge vielmehr die Angabe des Staubsaugertyps. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 26. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011, Az. I-20 U 116/10
    §§ 3 Abs. 1, Abs. 2; 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Düsseldorf hatte zu der Frage zu entscheiden, ob sich sog. „Ghostwriter“ (hier: wegen irreführender Inanspruchnahme einer Spitzenstellung) abmahnen dürfen. Hierzu führte das Gericht aus: „Der Senat vermag ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Antragstellers nicht festzustellen. Zwar liegt es nicht ganz fern, dann, wenn jemand, der ein rechtlich missbilligtes Gewerbe betreibt, das Wettbewerbsrecht als Mittel einsetzt, gegen einen Anderen, der ebenfalls das gleiche, rechtlich missbilligte Gewerbe betreibt, vorzugehen, ein rechtsmissbräuchliches Verhalten anzunehmen und den Anspruch zu versagen, denn der Rechtsmissbrauchseinwand kann auch über die Verwirkung hinaus im Wettbewerbsrecht eine Rolle spielen (Köhler a.a.O. Rn. 2.37). (mehr …)

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