Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Der öffentliche Verkauf von rechtskräftigen Forderungstiteln auf einer Titelbörse ist zulässigveröffentlicht am 22. März 2010
LG Köln, Urteil vom 17.03.2010, Az. 28 O 612/09
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGB; § 4 Abs. 1; § 29 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSGDas LG Köln hat entschieden, dass der Schuldner zweier rechtskräftig titulierter Forderungen nicht verhindern kann, dass diese Daten auf einer Titelbörse veröffentlicht werden. Die Beklagte betrieb im Internet unter www…..com ein als „Titelbörse“ bzw. „Die Titelbörse“ bezeichnetes Online-Portal, über welches titulierte Forderungen gehandelt wurden, wobei die Beklagte selbst in die Kaufverhandlungen nicht involviert war und hierfür auch keine Provisionen erhielt. Auf der Plattform wurden insbesondere Titel deutscher Schuldner gehandelt. (mehr …)