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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. März 2010

    LG Köln, Urteil vom 17.03.2010, Az. 28 O 612/09
    §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB; § 4 Abs. 1; § 29 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Schuldner zweier rechtskräftig titulierter Forderungen nicht verhindern kann, dass diese Daten auf einer Titelbörse veröffentlicht werden. Die Beklagte betrieb im Internet unter www…..com ein als „Titelbörse“ bzw. „Die Titelbörse“ bezeichnetes Online-Portal, über welches titulierte Forderungen gehandelt wurden, wobei die Beklagte selbst in die Kaufverhandlungen nicht involviert war und hierfür auch keine Provisionen erhielt. Auf der Plattform wurden insbesondere Titel deutscher Schuldner gehandelt. (mehr …)

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