Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Die Domain „tierfreund.de“ kann Titelschutzrechte einer gleichnamigen Zeitung verletzenveröffentlicht am 28. März 2014
LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2014, Az. 315 O 10/12
§ 256 ZPO; § 15 Abs. 2 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Domain „tierfreund.de“ als Titel einer bekannten Zeitschrift verstanden wird und deswegen Rechte der Herausgeberin verletzt. Die Herausgeberin habe allerdings keinen Anspruch auf Freigabe der Domain, sondern lediglich auf Unterlassung bestimmter Angebote. Dem Inhaber der Domain müsse es möglich bleiben, die Domain für solche Inhalte zu verwenden, die keine Verwechslungsgefahr mit dem Werk der Beklagten begründen. Zum Volltext der Entscheidung: