Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Bei eBay reicht die Angabe des Grundpreises in der Artikelbeschreibung nicht ausveröffentlicht am 30. November 2011
LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az. 327 O 196/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 2 PAngVDas LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der beim Verkauf seiner Waren über eBay verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, diesen bereits in der „Angebotsübersicht“ und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitzuteilen hat. Dies läuft darauf hinaus, dass der Grundpreis in der Titelzeile aufgeführt wird, da eBay keine gesonderten Angabemöglichkeiten für Grundpreise zur Verfügung stellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)