Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Verwendung eines Markennamens als Metatag bei erschöpfter Wareveröffentlicht am 20. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31.03.2014, Az. 6 W 12/14
§ 24 Abs. 1 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verwendung eines fremden Markennamens als Metatag oder Title im Quellcode einer Internetseite zulässig sein kann, wenn es sich bei dem Verwender um einen Wiederverkäufer bereits erschöpfter (mit Willen des Markeninhabers in den Verkehr gebrachter) Ware handelt. Der Markeninhaber könne sich gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG nur aus berechtigten Gründen widersetzen und Unterlassung verlangen, z.B. wenn die Markenverwendung nur dazu diene, Internetnutzer auf andere Erzeugnisse umzuleiten. Zum Volltext der Entscheidung: