Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Hotelbewertungsportal haftet nicht ohne Weiteres für Negativbewertungen der Nutzerveröffentlicht am 23. März 2015
BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 94/13
§ 7 TMG, § 10 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 2 TMGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotelbewertungsportals nicht ohne Weiteres, jedenfalls erstmalig nicht ohne Kenntnis, auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf seinem Portal haftet. Zur Pressemitteilung Nr. 41/2015 des BGH: (mehr …)
- LG Neuruppin: Keine „spürbare Beeinträchtigung“ des Wettbewerbs durch fehlende Register-Angaben im Impressumveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Neuruppin, Beschluss vom 09.12.2014, Az. 5 O 199/14
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Neuruppin hat entschieden, dass fehlende Angaben zum Vereinsregister und zur Registernummer eines Vereins im Impressum keine „spürbare Beeinträchtigung“ im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG darstellen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum kann nicht durch eine Telefon- oder Telefaxnummer oder ein Online-Kontaktformular ersetzt werdenveröffentlicht am 12. August 2013
KG Berlin, Urteil vom 07.05.2013, Az. 5 U 32/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ nur durch Angabe einer E-Mail-Adresse erfüllt werden kann, nicht aber alternativ durch Angabe einer Telefon- oder Telefaxnummer. Auch das Vorhalten eines „Online-Kontaktformulars“ akzeptierte der Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Google wegen angeblichem Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG) abveröffentlicht am 22. April 2013
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) soll nach Angaben des Handelsblatts (hier) Google eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die gesetzliche Pflicht einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme zugestellt haben. Hintergrund der Abmahnung soll der Umstand sein, dass Nutzer, welche die bei Google angegebene E-Mail-Adresse für Anfragen nutzen, eine automatisch generierte Bitte (E-Mail) erhalten, die für die einzelnen Google-Dienste bereit gestellten elektronischen Formulare zu verwenden. Die vzbv soll dies als „toten Briefkasten“ beanstanden und hierin einen Wettbewerbsverstoß sehen. Bereits Anfang März 2012 hatte die vzbv Google wegen einzelner Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. (mehr …)
- LG Bamberg: In das Impressum (des gewerblichen eBay-Verkäufers) gehört mehr als nur die Post- und E-Mail-Adresseveröffentlicht am 7. Dezember 2012
LG Bamberg, Urteil vom 23.11.2012, Az. 1 HK O 29/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Bamberg hat entschieden, dass die nach dem Telemediengesetz notwendigen „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit [Diensteanbieter] ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ noch nicht erbracht sind, wenn „nur“ eine postalische und eine E-Mail-Adresse im Impressum aufgeführt werden. Es müsse vielmehr eine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden, welche es ermögliche, Anfragen des Verbrauchers binnen 60 Minuten zu beantworten. Was wir davon halten? (mehr …)
- OLG Hamm: Kein Auskunftsrecht über Klarnamen eines anonymen Forenbenutzers bei Meinungsäußerungveröffentlicht am 28. September 2011
OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2011, Az. I-3 U 196/10
§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 13 Abs. 6 S. 1 TMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf Auskunft zu dem Klarnamen eines unter einem Pseudonym handelnden Foren-Benutzers hat, der über den Arzt eine negative Meinung geäußert hatte. Einem solchen Auskunftsanspruch stehe die eindeutige Wertung des Gesetzgebers in § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG entgegen, wonach ein Dienstanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Celle: Regel-Streitwert für Verstöße gegen Pflichten des Telemediengesetzes 2.000,00 EURveröffentlicht am 14. Juli 2011
OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2011, Az. 13 U 50/11
§§ 5 TMG; 12 Abs. 4 UWG; 3 ZPODas OLG Celle hat entschieden, dass der Streitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Verstößen gegen Informationspflichten des Telemediengesetzes 2.000,00 EUR beträgt. Die geschäftlichen Belange des verletzten Mitbewerbers seien in aller Regel nur unwesentlich beeinträchtigt. Zwar sei die Bagatellgrenze aus Gründen des Allgemeininteresses (Verbraucherschutz) überschritten, jedoch sei die Gefahr, die Verbraucherentscheidung mit solchen Verstößen in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen, gering. Zudem seien solche Sachverhalte zumeist einfacher Natur und als „Routinearbeit“ zu bewältigen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - Datenschutz: Der „Privacy Violation Detector“ (PRIVIDOR) und die horrende Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnungveröffentlicht am 4. April 2011
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat am 25.03.2011 den vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) entwickelten „Privacy Violation Detector“ (Prividor) vorgestellt, worauf der Beck Blog hinwies. Die technische Eier legende Wollmilchsau soll das heimliche Ausspähen des Nutzerverhaltens im Internet erkennen, die Auslesung des Browserverlaufs bemerken, verdächtige Online-Dienste identifizieren aber auch die Verwendung unverschlüsselter Formulare aufzeichnen. Das Programm soll zunächst nur datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen. Die Nutzung durch den privaten Nutzer in Form einer Open-Source-Software ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. (mehr …)
- AG München: Unternehmen oder Privatpersonen steht praktisch kein direkter Auskunftsanspruch gegen Forenbetreiber hinsichtlich anderer Forennutzer zuveröffentlicht am 27. März 2011
AG München, Urteil vom 03.02.2011, Az. 161 C 24062/10
§§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Unternehmen praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat. § 12 Abs. 2 TMG gebe dem Unternehmen jedenfalls keine Auskunftsrechte, auch scheide eine analoge Anwendung aus. §§ 242, 259 BGB sei ebenfalls nicht anwendbar, da es sich bei der Regelung in § 14 Abs. 2 TMG um eine gesetzliche Sonderregelung zu diesem allgemeinen Anspruch handele. Soweit sich die Klägerin, ein Autohaus, beleidigt oder verleumdet sehe, müsse sie sich staatsanwaltlicher Hilfe bedienen, um gegebenenfalls im Wege der Akteneinsicht die gewünschten Kenntnisse zu erlangen. Auf die Entscheidung hingewiesen wurde bei openjur. (mehr …)
- LG Nürnberg-Fürth: Rechtsanwalt muss nicht unmittelbar auf Berufsregeln verlinken / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 17. Januar 2011
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK 0 9663/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 5c, Nr. 6 TMGDas LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass seitens eines Rechtsanwalts keine Verpflichtung besteht, auf die Berufsregeln zu verlinken. Im vorliegenden Fall hatte der Kollege lediglich auf die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verlinkt. Es war damit für den Ratsuchenden noch ein weiterer Klick auf einen (auf einem orangefarbenen Kasten hinterlegten) Link mit der Beschriftung „Informationspflichten gemäß § 5 TMG / Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung“ zur Einsichtnahme in einen Überblick von Berufsregelungen notwendig. Zitat: (mehr …)